A 66 von Schierstein bis Erbenheim soll sechsspurig werden
(HMWVL 17.03.2010)„Hessen lässt die Planungen für eine neue Autobahnbrücke der A 66 bei Wiesbaden und für eine Verbreiterung des Abschnitts vom Kreuz Wiesbaden-Schierstein bis zur Anschlussstelle Erbenheim von vier auf sechs Spuren anlaufen.“ Das teilte der Hessische Verkehrsminister Dieter Posch heute in Wiesbaden mit. Das Bundesverkehrsministerium habe einen entsprechenden Auftrag erteilt.
Der ca. 5,8 km lange Streckenabschnitt zwischen Schierstein und Erbenheim wird heute täglich von ca. 77.000 Fahrzeugen befahren. „Der jetzige Querschnitt hat seine Kapazitätsgrenze überschritten. Dies zeigen auch die täglichen Staus in beiden Fahrtrichtungen“, begründete Posch die Notwendigkeit der Maßnahme. Sie umfasst auch einen Neubau der 310 m langen Autobahnrücke über den Salzbach, die Wiesbadener Kläranlage und die Bahngleise zum Hauptbahnhof, die trotz kürzlich durchgeführter umfangreicher Sanierungsmaßnahmen bis zum Ende des Jahrzehnts ersetzt werden muss.
„Der dringend erforderliche Brückenneubau war für den Bundesverkehrsminister auch der Grund, dem Land Hessen für die Ausbaubaumaßnahme einen Planungsauftrag zu geben, obwohl sie nur im „Weiteren Bedarf“ des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen eingestuft ist“, sagte Posch. Der Plan veranschlage die Kosten der Maßnahme auf rund 47 Mio. Euro. Genauere Zahlen ließen sich erst bei weiter fortgeschrittener Planung kalkulieren.
Die Planung beginnt mit der Vermessung des Planungsgebietes, die zum größten Teil vom Flugzeug aus erfolgt. Gleichzeitig wird untersucht, welche Ausbauvariante Natur und Umwelt am wenigsten beeinträchtigt. Auch die Erkundung des Baugrundes soll noch in diesem Sommer beginnen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse entwickelt die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung bis Ende 2011 eine technische Konzeption, in welche Richtung die Autobahn zu verbreitern ist.
„Unsere Planer stehen vor der Herausforderung, den Ausbau im eng bebauten Umfeld der Stadt Wiesbaden optimal zu gestalten“, sagte der Verkehrsminister. Dazu zähle beispielsweise der Lärmschutz der Anwohner. Diesen Anforderungen ist mit dem konkreten Entwurf der Ausbaumaßnahme, der die Grundlage für das spätere Planfeststellungsverfahren bildet, Rechnung zu tragen. „Bis zum Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme rechne ich mit einem Zeitraum von fünf Jahren“, so Posch abschließend.
|